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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Mietvertrag über Ferienwohnung

1.1Mit der Anmeldung nach Maßgabe der Ausschreibung bietet der Mieter den Abschluss eines Mietvertrages für die in der Anmeldung bezeichnete Ferienwohnung verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch Bildschirmsysteme vorgenommen werden. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen (auch per E-Mail) Reisebestätigung Ferienwohnung beim Mieter zustande. Vermieter ist Willy Homann-Geismann, es sei denn, in der Ausschreibung oder in der Reisebestätigung wird ein anderer Vermieter namentlich benannt.

1.2Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt darin ein neues Angebot des Vermieters. Der Mietvertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Mieter diesem zustimmt. Die Zustimmung kann durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung, wie zum Beispiel der Zahlung des Mietpreises, der Anzahlung oder des Antritts der Reise erfolgen.

1.3Liegen die Miet- und Zahlungsbedingungen des Vermieters dem Mieter bei einer telefonischen Anmeldung nicht vor, so werden diese mit der Buchungsbestätigung/Rechnung üersandt. Die Miet- und Zahlungsbedingungen werden mit der Maßgabe der Regelung in 1.2 Bestandteil des Reisevertrages.

1.4Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich verbindlich aus der Leistungsbeschreibung des Vermieters für den Mietzeitraum sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Mietbestätigung/Rechnung. Andere leistungsträgereigene Prospekte sind nicht maßgeblich.

2.Zahlung

2.1Mit Erhalt der schriftlichen Mietbestätigung/Rechnung wird eine Anzahlung von 25% des Mietpreises fällig, mindestens Euro 50,-.

2.2Die Restzahlung ist bis zwei Wochen vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten.

2.3Bei Reiseanmeldungen ab zwei Wochen vor Reiseantritt ist der gesamte Reisepreis (Mietpreis und Preis für ggf. vereinbarte Nebenleistungen) sofort mit Erhalt der Mietbestätigung fällig und bei der Anmeldung bar oder durch Banküberweisung sicherzustellen.

2.4Gehen der Anzahlungsbetrag oder die Restzahlung nicht rechtzeitig ein, wird dem Kunden eine Frist zur Zahlung von einer Woche, längstens bis zwei Tage vor Reisebeginn gesetzt. Wird auch nach der Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erhebt der Vermieter die aus Ziffer 5 ersichtlichen Rücktrittskosten (Stornogebühren).

3.Reisedokumente

3.1Sollten die Reisedokumente dem Mieter wider Erwarten nicht bis spätestens sieben Tage vor Reiseantritt zugegangen sein (im Regelfall per E-Mail), hat sich dieser unverzüglich mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen.

4.Umbuchung, Leistungs- und Preisänderungen

4.1Werden auf Wunsch des Reisekunden nach der Buchung der Reise Änderungen in Bezug auf den Reisetermin oder die Unterkunft bis 30 Tage vor Reiseantritt vorgenommen (Umbuchung), ist der Vermieter berechtigt, ein Bearbeitungsentgelt von Euro 40,- zu erheben.

4.2Der Vermieter ist berechtigt, aus organisatorisch notwendigen und nicht vorhersehbaren Gründen einzelne Leistungen zu ändern. Von den Leistungsänderungen wird er den Mieter unverzüglich unterrichten und ihm mit einer Erklärungsfrist von zehn Tagen alternativ eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Ein Kündigungsrecht des Mieters bleibt unberührt.

4.3Bis zum Reisebeginn kann der Mieter sich durch einen anderen geeigneten Wohnungsmieter ersetzen lassen. Dazu hat der Mieter die Person zu benennen, die an seiner Stelle in den Vertrag eintreten soll und diese Person hat seinen Eintritt in die vertraglichen Rechte und Pflichten zu bestätigen. Der Vermieter erhebt für den Wechsel des Vertragspartners ein Bearbeitungsentgelt von Euro 40,-. Für Änderungen, die nach bereits erfolgter Erstellung der Reiseunterlagen vorgenommen werden, ist der Vermieter berechtigt, die entstandenen Mehrkosten zu berechnen, mindestens jedoch Euro 50,-.

4.4In sämtlichen Fällen der Umbuchung sowie von Leistungs- und Preisänderungen bleibt dem Reisekunden der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedriger Kosten unbenommen.

5.Rücktritt seitens des Mieters

5.1Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:

Bei einem Rücktritt

- bis zum 45. Tag vor Beginn der Mietzeit: 20 % des Mietpreises (jedoch mindestens Euro 25)
- bis zum 35. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50% des Mietpreises
- danach und bei Nichterscheinen 80 % des Mietpreises.

5.2Kosten wie z.B. Telefon- oder Bearbeitungskosten können im Fall einer Stornierung der Reise nicht erstattet werden.

5.3Die Bestimmungen über die Rücktrittskosten gelten für alle Reisen und Mietverträge, soweit nicht aufgrund einzelner Ausschreibungen gesonderte Regelungen festgelegt sind.

5.4Dem Mieter bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist als die von dem Vermieter geforderte Pauschale. Sollten die dem Vermieter durch den Rücktritt entstandenen Kosten höher sein als die unter Ziffer 5.1 angegebenen Pauschalbeträge, so wird dieser höhere Betrag von dem Mieter geschuldet. Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Diese kann die Stornokosten gemäß ihren Versicherungsbedingungen für die versicherten Risiken übernehmen.

6.Rücktritt seitens Ferienwohnung Homann

6.1Der Vermieter ist berechtigt, ohne Kündigungsfrist vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn entweder der Reisende die Durchführung der Reise so erheblich stört oder sich so vertragswidrig verhält, dass es dem Vermieter nicht zuzumuten ist, am Vertrag festzuhalten oder die sofortige Aufhebung des Vertrages zum Schutz anderer Mitreisender und des Eigentums gerechtfertigt ist.

7.Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

7.1Wird die Reise nach Vertragsabschluss infolge höherer Gewalt, zu der auch die Zerstörung von Unterkübften oder gleichgewichtige Vorfälle zählen, unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können beide Vertragsteile den Reisevertrag k#252ndingen. Bei Kündigung vor Reisebeginn erhält der Mieter den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Für bereits erbrachte Leistungen kann der Vermieter ein Entgelt verlangen.

7.2Ist der Vermieter aus beherbergungstechnischen Gründen gezwungen, vom Mietvertrag zurückzutreten, ist er verpflichtet, dem Mieter gleichwertigen Ersatz zu beschaffen oder gegen Teilerstattung des Mietpreises eine andere Unterkunft zur Verfügung zu stellen.

7.3Ergeben sich die in Ziffer 7.1. genannten Umstände nach Antritt der Reise, kann der Reisevertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall wird der Vermieter die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen. Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, hat der Vermieter einen Entschädigungsanspruch auf erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung werden vom Vermieter und dem Mieter je zur Hälfte getragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Mieter zur Last.

8.Haftung

8.1Es gelten die gesetzlichen Regelungen.

8.2Sind in internationalen übereinkommen Haftungsbeschränkungen vorgesehen, kann sich der Vermieter bei entsprechenden Schadensfällen auf diese berufen.

8.3Ausdrücklich im Prospekt als in fremden Namen vermittelt beschriebene Fremdleistungen anderer Reiseunternehmen unterliegen nicht der Haftung von Willy Homann-Geismann als Vermieter. Im Falle einer solchen Reisevermittlung ist die Haftung für Vermittlerfehler ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.

9.Gewährleistung/Schadenersatz

9.1Wird die Reise infolge eines Mangels des Vermieters zu erbringenden Leistungen erheblich beeinträchtigt, kann der Mieter den Reisepreis bzw. den Mietpreis mindern oder den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Vermieter eine vom Mieter bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Vermieter verweigert wird oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Mieters gerechtfertigt ist. Darüber hinaus kann er Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen; in der Regel jedoch nur dann, wenn der Reisemangel so erheblich ist, dass eine Minderung des Reise- oder Mietpreises von mindestens 50% gerechtfertigt ist.

9.2Ein Recht auf Abtretung jeglicher Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche des Mieters aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte — auch an Ehegatten — ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen anderer Mieter im eigenen Namen.

9.3Mitarbeiter des Vermieters sind nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. Ein Anerkenntnis durch den Vermieter ist jedoch bindend.

10.Anzeige von Mängeln

10.1 Der Mieter ist verpflichtet, seine Beanstandung unverzüglich vor Ort dem Vermieter zur Kenntnis zu geben. Dort wird für Abhilfe gesorgt werden, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Mieter schuldhaft, einen Mangel in dieser Weise anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung und Schadensersatz nicht ein.

11.Behandlung von Beanstandungen, Ausschlussfristen für Ansprüche und Verjährung

11.1 Ansprche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise bzw. weil die gemietete Ferienwohnung nicht vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wurde, hat der Mieter innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Es wird empfohlen, Ansprüche schriftlich anzumelden. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur noch dann geltend gemacht werden, wenn der Mieter an der Einhaltung der Frist ohne sein Verschulden gehindert war.

11.2 Der Reisende und der Vermieter vereinbaren für vertragliche Ansprüche des Reisenden eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Verjährung beginnt jeweils einem Monat nach dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Veranstalter oder dessen Haftpflichtversicherer die Ansprüche zurückweist. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

12.Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen

12.1 Diese Bedingungen gelten, soweit nicht in den einzelnen Reiseverträgen individuelle Vereinbarungen getroffen werden.

12.2 Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages EDV-technisch verarbeitet, gespeichert und nicht weitergegeben. Personenbezogene Daten werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz geschützt.

12.3 Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen den Mieter nicht zur Anfechtung des Reisevertrages.

12.4 Gerichtsstand für Klagen gegen den Vermieter ist Lüdinghausen.

12.5 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen und des gesamten Reisevertrages.

12.6 Die Anwendung deutschen Rechtes wird vereinbart.

Angaben zu Ihrem Vertragspartner:

Willy Homann-Geismann
Brochtrup 12
59348 Lüdinghausen
Tel. +49 (0) 25 91 - 7 85 40

 

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